Sichere Arbeitsbedingungen beim kombinierten Verkehr

Bei der Arbeit im kombinierten Verkehr legen wir besonderen Wert darauf unseren Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen ein sicheres Umfeld zu bieten. Die Grundlage dafür bietet unser Mobility Package (Deutsch: Mobilitätspaket). Nicht nur innerhalb eines Landes sorgen wir für Straßenverkehrssicherheit und gerechte Arbeitsbedingungen, sondern auch beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr

Was ist kombinierter Verkehr?

Der kombinierte Verkehr verknüpft verschiedene Transportmöglichkeiten miteinander, unabhängig ob es sich dabei um die Beförderung von Gütern oder Personen handelt. Die Ladeeinheit wird hierbei auf verschiedenste Weise transportiert:

  • durch Lkws oder andere Fahrzeuge auf Straßen
  • über Schienen
  • über den Luftraumverkehr
  • auf Schiffen über Wasserwege

Mobility Package

Des Weiteren unterscheidet man zwischen zwischen verschiedenen Arten des kombinierten Verkehrs.

Der kombinierte Containerverkehr transportiert Container, besonders ISO-Container, durch verschiedene Mittel (häufig über Schienen oder auf Schiffen), während beim Roll-on/Roll-off-Verkehr, dem sogenannten Ro/Ro-Verkehr, der Lkw teils über eine Wasserstrecke befördert wird. Wenn der Lkw-Fahrer mitfährt, wird von begleitetem kombinierten Verkehr gesprochen. Bleibt der Kraftfahrer jedoch an einem Terminal zurück, spricht man von unbegleitetem kombinierten Verkehr. Bei weiteren Arten, wie dem Short Sea Shipping, werden unterschiedliche Verkehrsträger integriert und kombiniert, hier zum Beispiel die Straßen und Schienen. Nimmt man an, ein Schiff würde eine Strecke des Transportweges eines kompletten Lkws übernehmen, spräche man vom intermodalen Verkehr (auch Huckepackverkehr genannt).

Vorteile des kombinierten Verkehrs

Aus dem kombinierten Verkehr ergeben sich Vorteile, die umständliche Transportwege vorbeugen. Da teilweise auf Trägerfahrzeuge, Umschlagsgeräte und weitere Hilfsmittel verzichtet wird und somit die unnötige Be- und Entladung an Terminals verringert wird, profitieren wir von einem preiswerten und schnelleren Transportvorgang. Ebenfalls machen sich Unternehmen die Vorteile verschiedener Verkehrsträger zunutze. Beim Güterkraftverkehr, der grenzüberschreitend stattfinden soll, also beim sogenannten Kabotage, steht einer kurzen Strecke über das Meer nichts im Weg, da der Lkw inklusive Fahrer einfach auf einem Schiff zum Ziel gefahren werden kann, nachdem der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke über die Straße erfolgt ist. Daraus ergibt sich auch die Flexibilität, die der kombinierte Verkehr bietet.

Was ist Kabotage?

Wenn Güterverkehr in einem Land betrieben wird, in dem das Unternehmen nicht seinen Sitz findet, spricht man von Kabotage. Es gilt eine Transportdienstleistung zu erbringen, also zum Beispiel das Beladen oder Entladen einer Ladeeinheit.

Kabotage Deutschland

Als Teil der Europäischen Union ist es Deutschland erlaubt nur in EU-Staaten und EWR-Staaten, also Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, grenzüberschreitenden Transport zu tätigen.

Neue Vorschriften und Regelungen

Das Bundesamt verabschiedete Regelungen für Deutschland, die vorgeben, dass ab dem 14. Mai 2010 nur EU-weit Kabotage stattfinden darf. Ebenfalls erlaubt das Regelwerk den grenzüberschreitenden Verkehr in Länder, deren Marktzugang auf dem Europäischen Wirtschaftsraum basiert.

Um als Unternehmen erfolgreich in der Container Logistik oder Intermodalen Logistik zu sein und als Unternehmer neue Reformen aufzustellen, halten wir uns an folgende Vorschriften und suchen stetig nach weiteren Informationen

  • Zur Kfz-Steuer
  • Zur EU-Verordnung
  • Zu Standardisierten Ladeeinheiten und sonstigen Mengenangaben
  • Zu amtlichen Kennzeichen
  • Zum EU-Mobility Package
  • Und zu gegebenenfalls neu aufgestellten Verordnungen.

Mobility Package

Das Mobilitätspaket ist sich wie ein Paket vorzustellen, in dem alle Regelungen rund um die Bedingungen und Sicherheit der Arbeiter enthalten sind.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 8. Juli 2020 ihre neue Reform mit neuen Verordnungen bezüglich der Ruhezeiten und Lenkzeiten, sowie sicheren Parkflächen. Beim kombinierten Ladungsverkehr ist darauf zu achten, dass sich die Verkehrsträger innerhalb der EU aufhalten müssen. Hinzu kommt, dass wir beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr auf sichere Parkflächen prüfen. Darunter verstehen sich Sanitäranlagen, stromversorgte, mit digitalen Kommunikationsverbindungen ausgestattete und gut beleuchtete Parkmöglichkeiten. Des Weiteren dürfen wir nun Ruhezeiten an zwei aufeinanderfolgenden Wochen verkürzt werden, wenn in mindestens vier aufeinanderfolgenden Wochen die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden.