Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (kurz: EfbV) kommt beim Einsammeln, Befördern, Verwerten, Behandeln und Entsorgen von Abfällen ebenso wie beim Handeln oder Makeln mit Abfällen zum Einsatz. Durch die EfbV werden Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen geregelt, die in diesen Bereichen tätig sind. Ziel dieser Verordnung aus dem Umwelt- und Abfallrecht ist seit 1996 die Kontrolle sowie die langfristige Steigerung des Qualitätsniveaus der Entsorgungsfachbetriebe.

Es können auch nur Teile eines Unternehmens als Entsorgungsfachbetrieb unter die EfbV fallen. Da die CM Logistik Gruppe neben europaweiter Container Logistik auch Gefahrgut- und genehmigungspflichtige Abfalltransporte erledigt, fällt dieser Teil des Unternehmens unter die EfbV. Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb ist legal definiert. Wer also als Entsorgungsfachbetrieb gelten will, braucht ein entsprechendes Zertifikat.

EfbV

Die EfbV bei der CM Logistik Gruppe

Die CM Logistik Gruppe fühlt sich an die EfbV gebunden. Dank unserer hohen Standards verfügen wir seit 2013 über die Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfalltransporte. Damit befördern wir sicher gefährliche Abfälle und führen Sie von unseren Standorten Stuhr und Duisburg der richtigen Entsorgung oder Weiterverwertung zu. Unser Unternehmen steht Ihnen in der Gefahrgut-Spedition und darüber hinaus gerne zur Verfügung.