Im Umgang mit Gefahrgut gelten nicht nur bei Herstellung, Gebrauch, Lagerung, Bearbeitung und Entsorgung gesetzliche Vorschriften, sondern vor allem auch beim Transport ebendieser gefährlichen Güter. Beteiligte müssen geschult, Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet sein, schriftliche Weisungen vorliegen und vieles mehr.

Doch was genau zählt als ein Gefahrgut? Wer ist zuständig für die Einstufung, Kennzeichnung und die Bestimmung der Vorschriften? Worauf ist bei der Beförderung, genauer gesagt dem Gefahrguttransport, zu beachten? Es geht um weit mehr als nur die Beförderung eines Guts von A nach B.

Das Gefahrgut bezieht sich auf Stoffe und Gegenstände, dessen Transport oder unsachgemäßer Gebrauch gefährlich ist. Darunter fallen Güter, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen. Die Gründe dafür liegen meist in ihren physikalischen oder chemischen Eigenschaften. Beispielsweise werden ätzende Flüssigkeiten transportiert, deren Auslaufen während des Transports für Verletzungen bei Menschen, Tieren und Umwelt führen können. Die klassische Kennzeichnung von Gefahrgut ist eine rechteckige Warntafel am Fahrzeug. Anhand verschiedener Nummerierung, Färbung und zusätzlicher Kennzeichnung klärt die Tafel darüber auf, ob das Gefahrgut ätzend, giftig, leicht entflammbar oder Ähnliches ist.

Als Gefahrgut-Spedition verfügt die CM Logistik Gruppe über große Erfahrung im Umgang mit Gefahrgut.

Gefahrgut

Dabei halten wir uns an verschiedene gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen, wodurch wir eine offizielle behördliche Erlaubnis erhalten haben. Für den Gefahrgut-Transport richten wir unsere modernen Trucks an den aktuellen ADR-Richtlinien aus und lassen unsere Fahrer zusätzlich schulen. Außerdem können wir gefährliche Abfalltransporte nach § 54 KrWG übernehmen. Mit über 250 Chassis ist die CM Logistik Gruppe ideal ausgestattet, um flexibel auf Ihre Lieferungen zu reagieren – ob regulärer oder Gefahrgut-Transport.

Definition

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) legt fest, dass Gegenstände und Stoffe dann ein Gefahrgut sind, sobald sie „auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“ (§ 2 Abs. 1 GGBefG). Diese Gefährdung lässt sich durch physikalische oder chemische Eigenschaften begründen.

Unterschied Gefahrstoff und Gefahrgut

Diese beiden Begriffe sind grundsätzlich nicht analog zu verwenden, da es sich nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Gefahrstoffen um Stoffe und Zubereitungen (Produkte, Gemische) handelt, die bei der Lagerung und Verwendung Gefährlichkeitsmerkmale für Mensch und Umwelt aufweisen.

Durch eine Explosion, einen Brand oder Gifteinwirkung entsteht ein ernst zu nehmendes Gefährdungspotenzial. Dies erfordert Maßnahmen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, die durch das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) und die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) geregelt sind.

Gefahrgut ist im Gegensatz zu Gefahrstoffen immer ein Gegenstand oder auch ein Stoff, von welchem während des Transports eine besondere Gefahr ausgeht.

UN-Nummer

Heutzutage sind weit über 3.000 international klassifizierte Gefahrgüter eingetragen, die in 9 verschiedene Klassen eingeteilt werden. Ob es sich bei einem Gut tatsächlich um ein Gefahrgut handelt, lässt sich ganz einfach an der UN-Nummer erkennen. Gibt es eine, ist es ein Gefahrgut und auch umgekehrt – gibt es keine, ist es auch kein gefährliches Gut.

Die UN-Nummer kann man manchmal auf dem Gut selbst finden, jedoch ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zuverlässige Auskunft gibt hierbei das Sicherheitsdatenblatt, welches der Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische dient.

Gefahrgutklassen

Die Einteilung gefährlicher Güter erfolgt, wie zuvor bereits erwähnt, in neun Klassen mit nicht mehr als sechs Unterklassen.

Klasse

Beschreibung

Beispiele

1 Explosivstoffe (6 Unterklassen, die den Grad der Empfindlichkeit angeben) TNT, Airbags, Feuerwerkskörper
2 Gase (3 Unterklassen: entzündbar; nicht entzündbar; giftig) Stickstoff, Butan, Farbspray
3 Entzündbare flüssige Stoffe Alkohol, Parfümerieerzeugnisse, Benzin
4 Entzündbare feste Stoffe (3 Unterklassen: entzündbare feste Stoffe; selbstentzündliche Stoffe; Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden) Phosphor, Aluminiumpulver, Natrium
5 Entzündend wirkende/ Brandfördernde Stoffe (2 Unterklassen: entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; organische Peroxide) Wasserstoffperoxid, diverse Reinigungsmittel, Düngemittel
6 Giftige Stoffe (2 Unterklassen: giftige Stoffe; ansteckungsgefährliche Stoffe) Krankenhausabfälle, Pestizide, Parasiten
7 Radioaktive Stoffe bestimmte Medikamente, Uran, Plutonium
8 Ätzende Stoffe Schwefelsäure, Kalilauge, Desinfektionsmittel
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Lithium-Batterien, Asbest, Trockeneis
Zusatz Umweltgefährdende Stoffe

Kennzeichnungen für den Gefahrguttransport

Sogenannte Gefahrzettel werden an die Transportmittel angebracht, damit Rettungskräfte bei Unfällen über die Ladung informiert sind und entsprechende Maßnahmen einleiten können. Auf einem auf der Spitze stehenden Quadrat befindet sich ein Piktogramm und ein Nummerncode, die auf die Gefahrgutklasse hinweisen. Gefahrzettel (label) für Packstücke sind 10 x 10 cm groß und Großzettel (placard) für Lkw, Container, Tank-Lkw etc. entweder 25 x 25 cm oder 30 x 30 cm.

Orangefarbene Warntafeln mit schwarzer Umrandung, auch Gefahrentafel, hingegen sind rechteckig und beinhalten ausschließlich Zahlen. Die üblichen Formate sind hier 30 x 40 cm oder 12 x 30 cm. Eine leere, genauer gesagt neutrale Tafel auf einem Gefahrguttransport-Fahrzeug deutet darauf hin, dass verschiedene gefährliche Güter als Versandstücke, also verpackt, transportiert werden. Auf den Verpackungen selbst, darunter Kanister, Säcke, Kisten und viele mehr, sind die notwendigen Kennzeichnungen aufgedruckt, die weitere Informationen über den Inhalt und den davon ausgehenden Gefahren preisgeben.

Ferner kommen leere Warntafeln bei der Befüllung eines Tank-Lkws, die mit unterschiedlichen Stoffen befüllt sind oder bei der Beförderung von Gütern der Gefahrstoffklassen 1 und 7 zum Einsatz. Bei Klasse 1 und Klasse 7 werden jedoch zusätzlich Placards angebracht.

Orangefarbene Tafeln mit Aufschrift, genauer gesagt zwei Zahlencodes, sind beim Gefahrguttransport zu finden, wenn sich in dem jeweiligen Fahrzeug unverpacktes Gefahrgut befindet. Die obere Nummer, auch Kemler-Nummer oder einfach Gefahrennummer genannt, beschreibt die Art der Gefahr. Steht vorn ein ‚X‘, wissen Beteiligte, dass der enthaltene Stoff gefährlich mit Wasser reagiert.

Die unteren Ziffern bilden die UN-Nummer, auch bekannt als Stoffnummer, und steht für den genauen Stoff nach der normierten Nomenklatur der UNO. Nachdem die Ware ausgeladen werden, sollen die orangefarbenen Tafeln abgenommen oder verdeckt werden. Bei Tankladungen darf dies erst geschehen, sobald der Tank gereinigt und entgast worden ist.

Wer ist Gesetzesgeber?

Für den sicheren Transport und die rechtmäßige Kennzeichnung von Gefahrstoffen gelten internationale Vorschriften, die regelmäßig erneuert und bedingt durch Änderungen überarbeitet werden, sodass alle beteiligten Personen und auch die Umwelt unversehrt bleiben. Gerade bei Unfällen, überwiegend Verkehrsunfälle auf der Straße, dürfen keine Fehler passieren, was die korrekte Kennzeichnung umso bedeutender macht.

Die verschiedenen Abkommen und Anweisungen sind abhängig von den jeweiligen Verkehrsträgern und UN-weit, zum Teil sogar weltweit gültig. Über die internationalen Regelungen hinaus können Sonderregelungen in einzelnen Ländern den Umgang mit gefährlichen Stoffen ergänzen.

  • Straße: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR)
  • Luft: Transportvorschriften der Dangerous Good Regulations, International Air Transport Association (IATA-DGR)
  • Schiene: Regulations Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail (RID)
  • See: Gefahrgutverordnung See (GGVSee), International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code)
  • Binnenschiff: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure (ADN), Sonderverträge für Rhein (ADNR) und Donau (ADN-D)

Weitere Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Schulungen

Der Transport von Gefahrstoffen darf nicht von Laien durchgeführt werden, sondern von erfahrenen und geschulten Mitarbeitern. Lkw-Fahrer benötigen für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen eine ADR-Schulungsbescheinigung, welche im Abstand von fünf Jahren neu erworben werden muss.

Liegt die Bescheinigung nicht vor, gibt es seltene Fälle, in denen Gefahrgut mit speziellen Besonderheiten und Einschränkungen transportiert werden darf. Abgesehen davon benötigen bestimmte Kraftfahrzeuge eine spezielle ADR-Zulassung, die technische Sicherheitsmerkmale festlegt.

Dokumente und Papiere

Im Fahrzeug selbst müssen je nach beförderten Gütern entsprechende Schutzausrüstung, zur Beseitigung vom Gefahrgut, Absicherung der Unfallstelle oder auch zum Personenschutz mitgenommen werden. Dies ist unter anderem in den „Schriftlichen Weisungen“ vorgeschrieben, die mit wenigen Ausnahmen auch mitzuführen ist.

Seit 2009 müssen laut ADR die Weisungen/ „Unfallmerkblätter“ in standardisierter Form (2-seitig, zusammenhängend und mit farbigen Piktogrammen) im Gefahrguttransport-Wagen vorhanden sein und mitgeführt werden. Da Einsatzkräfte selbst über die schriftlichen Weisungen verfügen, ist im Gefahrguttransport-Wagen nur eine Ausgabe in der Sprache der Fahrer notwendig. Somit sind nicht die Absender für diese Papiere verantwortlich, sondern eher die Beförderer selbst.

Ebenso müssen die Beförderungspapiere mitgeführt werden, in denen Angaben wie

  • Gefahrzettel
  • UN-Nummer
  • Stoffbezeichnung
  • Verpackungsgruppe
  • Gesamtmenge
  • Absender und Empfänger
  • Sondervereinbarung
  • Tunnelbeschränkungscode

enthalten sind. Seit Februar 2022 ist die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit einem Piktogramm vorgeschrieben, wenn das Beförderungsdokument in elektrischer Form nachlesbar ist.

Gefahrgutbeauftragte

Die Unternehmen selbst stehen oft in der Pflicht, ab einer bestimmten Menge einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gibt dabei ausführliche Auskunft über Befreiungen und weitere Einzelheiten. Grundsätzlich berät der Beauftragte die Unternehmen hinsichtlich der Vorschriften und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden. Dabei werden bei neuen Herausforderungen nach sinnvollen Lösungen gesucht und Wege entwickelt, die die Gefahrgut-Beförderung vereinfachen.

Die CM Logistik Gruppe verfügt über große Erfahrung mit Gefahrgut-Transporten.
Hier erfahren Sie mehr dazu.