Der kombinierte Verkehr, kurz KV, ist eine Form des Güterverkehrs, bei dem zwei oder mehr Verkehrsträger zum Einsatz kommen. Man nennt ihn auch gebrochenen Verkehr oder intermodalen Verkehr. Güter werden während dem kombinierten Verkehr zwischen LKW und Schiffen oder Eisenbahnen umgeschlagen. Dabei verlässt die Ladung ihr Transportgefäß nicht. Das Ziel des KV ist es, den Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich zu halten. Das hat den Vorteil, dass wesentlich weniger CO₂ ausgestoßen wird und weniger LKW die Straßen füllen. Die wichtigsten Schnittstellen dabei sind die Umschlaganlagen, an denen der Verkehrsträger gewechselt wird. Der Umschlag erfolgt meist über Containerkräne oder mobile Reach-Stacker.

Begleiteter und unbegleiteter KV

Man unterscheidet zwischen zwei Arten des kombinierten Verkehrs. Bei dem begleiteten KV werden ganze LKW mit Fahrer umgeschlagen. Hierzu kommen sogenannte RoRo-Schiffe oder rollenden Landstraßen zum Einsatz. RoRo steht für „roll on roll of“ und bedeutet, dass Lastkraftfahrzeuge selbstständig auffahren können. Als rollende Landstraße, kurz RoLa, bezeichnet man Züge mit besonderen Niederflurwaggons, auf die ebenfalls komplette LKW gefahren werden können. Die LKW-Fahrer reisen größtenteils in Liegewagen mit. Bei dem unbegleiteten Verkehr werden nur Güter umgeschlagen. Hierzu ist es wichtig, dass standardisierte Ladeeinheiten genutzt werden. So kann versichert werden, dass die verschiedenen Verkehrsträger mit der Ladung arbeiten können. Die gängigsten Ladungseinheiten sind Container, Wechselbehälter und Sattelanhänger. Diese Gefäße müssen für den Güterverkehr genormt sein, hierzu werden zum Beispiel nur ISO-Container verwendet, um gleiche Maße zu sichern. Eine Sonderstellung haben die für den kombinierten Verkehr Schiene / Straße konstruierten Wechselaufbauten. Diese Ladeeinheiten sind nicht stapelbar. Sie verfügen oft über ausklappbare Stützbeine und können ohne fremde Hilfe aufgenommen und abgesetzt werden.

Streckenabschnitte

Die Strecke, die bei dem kombinierten Verkehr zurückgelegt wird, wird in drei Abschnitte aufgeteilt. Zu Beginn kommt der Vorlauf, bei dem die Ladeeinheiten vom Versandort zum KV-Terminal transportiert werden. Der Hauptlauf ist der längste Teil des kombinierten Verkehrs, der zwischen zwei Terminals abläuft und legt somit die längste Distanz der Strecke zurück. Er beschreibt somit den Teil des Transportes, der per Schienen- oder Schiffsverkehr passiert. Der Nachlauf ist der letzte Part der Transportkette. Hier werden die Ladeeinheiten vom zweiten Terminal zum Zielort transportiert. LKW im Vor- und Nachlauf dürfen laut StVO 2013 § 30 zu / von einem Wasser-Straße-Terminal maximal 150 km Entfernung (Luftlinie) zurücklegen. Zu / von einem Schiene-Straße-Terminal sind es maximal 200 km Entfernung.

Politische Unterstützung

Die Bundesregierung fördert den kombinierten Verkehr in vielerlei Hinsicht. Unternehmen werden Investitionszuschüsse von der Regierung und der EU zur Errichtung von Güterverkehrszentren bereitgestellt. Außerdem genießen KV-Fahrzeuge besondere Vorteile. So dürfen Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf 44 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen, es bestehen Ausnahmen für das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit. Zusätzlich können Fahrzeuge, die ausschließlich für den KV genutzt werden, von der Kfz-Steuer befreit werden. Auch die Kosten für die LKW-Maut werden durch kürzere LKW-Fahrten verringert.

Das Ziel dahinter ist es, die CO₂-Emissionen zu verringern. Die durch den kombinierten Verkehr verringerten Strecken von LKW sorgen im Durchschnitt für eine Reduzierung der CO₂-Emissionen um zwei Drittel pro Tonne und Kilometer. Pro Jahr werden in Deutschland durch den kombinierten Güterverkehr rund 2 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen eingespart. Zudem sollen der Verkehr und Stau auf Straßen, durch den vermehrten Transport auf Schienen und Schiffen, reduziert werden.

Zusammenfassend ist der kombinierte Verkehr in der Logistik eine umweltorientierte Art des Gütertransportes, die besonderes für lange Verkehrswege geeignet ist.