Während für den Arbeitsschutz die staatlichen Behörden zuständig sind, wird die Unfallverhütung vom Unfallversicherungsträger, darunter Berufsgenossenschaften, Unfallkassen der Länder und Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), geregelt. Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss den Schutz vor berufsbedingten Belastungen und Gefährdungen sicherstellen. Gerade in der Logistik birgt das Arbeitsumfeld viel Risikopotenzial für Unfälle.

Gefahren in der Logistik

Um die Sicherheit und in Rahmen dessen die physische Unversehrtheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen, müssen Arbeitgeber:innen entsprechende Maßnahmen zur Prävention treffen. In großen Lagern stellen nicht nur die Regale und die darin befindliche Ware eine Gefahr dar, wenn diese nicht stabil genug sind, sondern auch Flurförderzeuge der Intralogistik. Beide können zu herabfallenden Ladungen führen, welche im schlimmsten Fall Mitarbeiter:innen verletzen und weitere Ware unnutzbar machen.

Das Thema Unfallverhütung deckt in erster Linie die Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer:innen ab, jedoch können Unfälle auch wirtschaftliche Folgeschäden herbeiführen, wenn sich dadurch Lieferungen verzögern, die Produktion unterbrochen wird oder die Wege sich verlängern, was einen Anstieg der Kosten bedeutet.

UVV

Um dies zu verhindern, erlassen die Berufsgenossenschaften die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften (UVV), welche

  • Verhaltensvorschriften für bestimmte Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren,
  • sicherheitstechnische Anforderungen an Werkzeuge, Geräte, technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge sowie
  • Rechte und Pflichten der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen im technischen Arbeitsschutz

festlegen.

Arbeitgeber:innen beziehungsweise Unternehmer:innen müssen gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BGV A1)

  • erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen;
  • die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. (dies muss mindestens einmal im Jahr, vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit und mit sachgemäßer Dokumentation erfolgen);
  • die für das Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften den Versicherten an geeigneter Stelle zugänglich machen.

Auf der anderen Seite stehen auch die Arbeitnehmer:innen in der Pflicht,

  • nach ihren Möglichkeiten und entsprechend den Weisungen des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen sowie die entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen;
  • durch Verzicht auf Alkohol, Drogen oder den Konsum von anderen berauschenden Mitteln zu verhindern, dass sie sich in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden;
  • Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.

Unfallverhütung in der Logistik beginnt bereits mit dem Entwurf des Lagersystems – Lagerlösungen sollten die einschlägigen Normen erfüllen und in angemessenen Abständen gewartet werden, gleiches gilt für die Flurförderzeuge. Des Weiteren gibt es diverse Schutzelemente für Industrieregale, wie Schutzgitter, sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA). Für eine optimale Unfallverhütung muss das Personal, wie bereits erwähnt, ausreichend ausgebildet und sensibilisiert werden, damit sich das Risiko eines Arbeitsunfalls zu keiner Zeit erhöht.